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BEM verständlich erklärt: Ablauf, Rechte und Chancen

Wer längere Zeit krank war, steht bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz oft vor offenen Fragen: Schaffe ich meine Aufgaben wieder? Was muss sich ändern, damit es nicht erneut zu Ausfällen kommt? Genau hier setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an. Es ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben – und wird in der Praxis trotzdem oft nur als Formalität behandelt.

Was ist das BEM?

Das BEM ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ihnen ein BEM anbieten. Ziel ist es, gemeinsam zu klären,

Die Pflicht gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße, und für alle Beschäftigten – nicht nur für Menschen mit Schwerbehinderung.

Freiwillig für Beschäftigte, verpflichtend für Arbeitgeber

Für die Beschäftigten ist das BEM freiwillig. Sie entscheiden, ob sie teilnehmen, wer beteiligt wird und welche Informationen sie teilen. Eine Ablehnung darf keine Nachteile haben. Diagnosen müssen nicht offengelegt werden; im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen auf die Arbeit, nicht die Erkrankung selbst.

Für Arbeitgeber dagegen ist das Angebot verpflichtend. Wird kein ordnungsgemäßes BEM angeboten, hat das auch arbeitsrechtliche Folgen: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird eine krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges BEM deutlich schwerer zu begründen.

Der Ablauf eines BEM

Das BEM-Verfahren im Überblick
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  1. Auslöser: Mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten.
  2. Einladung: Schriftliches Angebot mit Informationen zu Zielen, Freiwilligkeit und Datenschutz.
  3. Erstgespräch: Ziele, Ablauf und Beteiligte werden gemeinsam geklärt.
  4. Analyse: Welche Anforderungen stellt der Arbeitsplatz, und was ist derzeit möglich?
  5. Maßnahmen vereinbaren: z. B. Anpassung von Aufgaben, Arbeitszeit oder Arbeitsplatz, stufenweise Wiedereingliederung oder Qualifizierung.
  6. Umsetzung und Überprüfung: Wirken die Maßnahmen? Bei Bedarf wird nachgesteuert.
  7. Abschluss: Das Ergebnis wird festgehalten.

Wer ist beteiligt?

Neben der beschäftigten Person und dem Arbeitgeber können – mit Zustimmung der betroffenen Person – der Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung, die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sowie Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt einbezogen werden.

Datenschutz und Vertrauen

Im BEM werden besonders sensible Gesundheitsdaten besprochen. Sie gehören nicht in die Personalakte, sondern in eine gesonderte BEM-Akte, auf die nur die unmittelbar Beteiligten Zugriff haben. Transparenz über den Umgang mit diesen Daten ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte das Angebot annehmen.

Was ein gutes BEM ausmacht

Die Forschung zur Rückkehr an den Arbeitsplatz zeigt: Am wirksamsten sind Ansätze, die mehrere Ebenen verbinden – Unterstützung für die Person, Anpassungen am Arbeitsplatz und eine gute Koordination zwischen allen Beteiligten (Cullen et al., 2018). Aus der Praxis kommen weitere Erfolgsfaktoren hinzu:

Fazit

Das BEM ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Gut umgesetzt, hilft es Beschäftigten, gesund an den Arbeitsplatz zurückzukehren, und Unternehmen, erfahrene Mitarbeitende zu halten. Entscheidend sind Vertrauen, ein klarer Prozess und Maßnahmen, die an der Arbeit selbst ansetzen.

Sie möchten ein BEM-Verfahren in Ihrem Unternehmen einführen, verbessern oder brauchen Unterstützung in einzelnen Fällen? Mehr dazu unter BEM-Beratung für Unternehmen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Literatur

  1. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), § 167 Abs. 2 – Betriebliches Eingliederungsmanagement.
  2. Cullen, K. L., Irvin, E., Collie, A., Clay, F., Gensby, U., Jennings, P. A., Hogg-Johnson, S., Kristman, V., Laberge, M., McKenzie, D., Newnam, S., Palagyi, A., Ruseckaite, R., Sheppard, D. M., Shourie, S., Steenstra, I., Van Eerd, D., & Amick, B. C., III. (2018). Effectiveness of workplace interventions in return-to-work for musculoskeletal, pain-related and mental health conditions: An update of the evidence and messages for practitioners. Journal of Occupational Rehabilitation, 28(1), 1–15. https://doi.org/10.1007/s10926-016-9690-x
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