BEM-Beratung für Unternehmen
Wissenschaftlich fundiert. Vertraulich. Klar strukturiert.
Im Überblick
Was ist das?
Seit 2004 sind Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, Beschäftigten nach längerer Arbeitsunfähigkeit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Gut gemacht, hilft BEM Menschen zurück in die Arbeit – und sichert Fachkräfte.
Für wen ist das?
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene BEM-Struktur – und Unternehmen, die ihr bestehendes Verfahren verbessern möchten.
Die Beratung ersetzt keine Rechtsberatung. Bei arbeitsrechtlichen Einzelfragen empfehle ich die Abstimmung mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Leistungen im Detail
Aufbau eines BEM-Prozesses
Von der Einladung über die Gespräche bis zur Dokumentation – klar, datenschutzkonform und praxistauglich.
Vorlagen und Leitfäden
Einladungsschreiben, Gesprächsleitfäden und Maßnahmenpläne, abgestimmt auf Ihr Unternehmen.
Schulung von BEM-Verantwortlichen
Wie führe ich ein BEM-Gespräch? Was darf ich fragen, was nicht? Praxisnahes Training für HR und Führungskräfte.
Arbeitsplatzbezogene Maßnahmen
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir passende Anpassungen von Aufgaben, Arbeitszeit oder Arbeitsplatz.
Prozess-Check
Wir prüfen Ihr bestehendes BEM und zeigen, wo Verbesserungsbedarf besteht.
Ablauf
- Verstehen – Im Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen, Ihre Ziele und den Rahmen.
- Analysieren – Mit Befragungen, Interviews oder Tests erheben wir, was wirklich los ist.
- Handeln – Gemeinsam mit Ihnen entwickeln und setzen wir passende Maßnahmen um.
- Überprüfen – Wir prüfen, ob die Maßnahmen wirken, und justieren nach, wo nötig.